Faktencheck

Zahlen & Fakten zur geplanten LGS und dem damit verbundenen "Zukunftspark".

"Der Entscheidungsprozess"

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2020:
Bereits 2020 erfolgte der einstimmige Beitrittsbeschluss zur Landesgartenschau der demokratisch gewählten Echzeller Gemeindevertretung. 

Ein Veranstaltungsgelände, heute etwas verunglückt „Zukunftspark“ genannt, der das Pilotprojekt für Echzell darstellt, war hierbei bereits vorgesehen.

2021:
Bildung einer kommunalen Steuerungsgruppe zur LGS 2027 mit je einem Vertreter der Fraktionen.

2022:
Im September 2022 beschloss die Gemeindevertretung einen bundesweit auszuschreibenden Planungswettbewerb zur Realisierung des „Zukunftsparks“ Nähe Horlofftalhalle und Sportplatz sowie entlang der Horloff mit einer Kostendeckelung von 3 Mio. Euro. Dessen Bekanntmachung und weitere Informationen zur LGS erfolgte in der Bürgerversammlung Ende 2022.

2023:
2023 kürt die Jury den Sieger des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Landesgartenschau Oberhessen 2027 und in der Bürgerversammlung wird erneut über den aktuellen Entwicklungsstand berichtet. 

Im Dezember 2023 erfolgte der Beschluss zur Freigabe der Vorplanung und im April 2024 der finale Beschluss der Gemeindevertretung zur Realisierung des Projekts. Hierbei stimmte die große Mehrheit der SPD-Fraktion, die zuvor selbst befürwortender Teil des Entscheidungsprozesses war, dagegen.

2024:
Im Februar 2024 fand außerdem eine Begehung des Parkgeländes für alle Interessierten statt. Am 06.06.2024 wurde die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gegen den Zukunftspark übergeben. Echzellerinnen und Echzeller haben nun die Wahl über die Realisierung des Zukunftsparks zu entscheiden.

"Was kostet der Park für Echzell?"

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Gemäß den vorliegenden, detaillierten Plänen liegt der Eigenanteil Echzells an den Kosten des Parks bei 2,3 bis 2,5 Mio. €. Hinzu kommen Fördermittel in Höhe von 1,8 bis 2 Mio. €.

Von den Gesamtkosten muss Echzell also nur ca. 55% selbst tragen, etwa 45% werden durch Fördermittel abgedeckt. Diese Fördermittel stellt vor allem das Land Hessen bereit. Große Teile der Förderung sind an die Verwirklichung des Zukunftsparks im Rahmen der Landesgartenschau gebunden.


Echzell hat also hier die einmalige Chance von hohen Zuschüssen zu profitieren.

"Wie setzen sich die Kosten zusammen?"

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Im Einzelnen setzten sich die Kosten und Fördermittel wie Folgt zusammen:


Zukunftspark
2.274.824€, wovon aber 900.000€ durch die Förderung aus dem Landestopf übernommen werden. Der Eigenanteil unserer Gemeinde liegt also bei 1.374.824€.

Radweg und Brücken
867.387,55€, bei einer Förderquote von 70% werden hier 607.171.29€ der Kosten übernommen. Der Eigenanteil liegt somit bei 260.216,27€.

Planungskosten
Eigenanteil = 874.031,71€

Wichtiger Hinweis:
Es werden auch Planungskosten fällig, wenn der Park nicht umgesetzt wird (Stand Juli 2023 bereits 279.509,49€)

Horloff-Renaturierung
Die Kosten werden zu 100% von der Gerty-Strohm-Stiftung übernommen. Hierzu gibt es keine offiziellen Zahlen, da die Stiftung diese nicht offenlegen möchte.

2013 wurde die Horloff im Bingenheimer Ried für 115.000€ pro Kilometer renaturiert. Daraus abgeleitet ergeben sich für die zusätzlich geplante Renaturierung auf einer Länge von 2,5km Kosten von 287.500€, wovon der Eigenanteil bei 0,00€ liegt.

Wichtiger Hinweis: Das Hessische Wassergesetz verpflichtet Echzell mittelfristig ohnehin zur Renaturierung seiner Gewässer. Hier spart die Kommune also künftige Kosten ein.
 
Pflegekosten
Auch jetzt verursacht das Gelände bereits Pflegekosten. Durch die Anlage des Parks erhöhen sich diese um ca. 28.260 € pro. Dies entspricht 1/2 zusätzlichen Bauhofstelle, welche hierfür geschaffen wird.

Förderung nach KFW 444

Derzeit wird noch geprüft, ob zusätzlich noch ein Förderprogramm der KFW genutzt werden kann, um z.B. die Anpflanzung von Bäumen bezuschussen zu lassen. Der zusätzlich Förderbetrag läge voraussichtlich bei bis zu 200.000 € und würde den Eigenanteil der Gemeinde weiter senken.

Gesamtbetrachtung
Zusammen ergibt sich damit ein finanzielles Volumen von 4.303.743€ für die hier aufgelisteten Kosten des Parks. Gefördert werden davon zwischen 1.794.671,29€ und 1.994.671,29€. Echzell muss also zwischen 2.309.071,98 € und 2.509.071,98€ übernehmen.

"Am Ende wird der Park sicher viel mehr kosten,  oder nicht?"

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Nach verbindlichem Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.09.2022 ist der Eigenanteil der Gemeinde Echzell auf 3.000.000€ „gedeckelt“. Gemeindeverwaltung, Bürgermeister und die Landesgartenschau gGmbH müssen sich an diese Vorgabe halten. Damit die Einhaltung der Kostenobergrenze auch sichergestellt wird, wurde bereits ein Vergaberechtsanwalt eingeschaltet.


 Der Park kostet unsere Gemeinde also voraussichtlich zwischen 2,3 und 2,5 Mio. €, maximal 3.000.0000€. Die gesamten Leistungen, die Infrastruktur und Angebote, die Echzell langfristig bereichern werden, haben aber einen weitaus höheren Wert. Diese Differenz wird durch die hohen Fördermittel gedeckt. 


Wir finden - das ist eine einzigartige Chance.

"Was spricht für die Umsetzung der Landesgartenschau inklusive Park?"

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Durch die Priorisierung bei Landesfördermitteln kann Echzell laufende und zukünftige Projekte (bis 2027) mit einem geringerem Eigenanteil umsetzen. Dadurch kann ein Teil des jahrzehntelangem Investitionsstaus angegangen werden und die Lebensqualität und Attraktivität des Ortes erhöht werden. 


Aktuell gibt es kaum nutzbare Angebote für Jugendliche. Freizeitanlagen sind herunter-gekommen und müssen erneuert werden. Lässt man die Chance nun verstreichen, zahlt man später mehr aus eigener Tasche. 

Die Teilnehmer der LGS 2027 sind per Kabinettsbeschluss der Landesregierung priorisiert bei der Vergabe von Landesfördermitteln zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Förderungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Landesgartenschau stehen. 

Will Echzell investieren, kann im Rahmen der LGS 2027 das Maximum an Fördermittel abgeschöpft werden. Damit lässt sich mehr umsetzen bei geringerem Eigenanteil. 


Folgende Förderprogramme und dazugehörige Projekte wurden bereits zur Inanspruchnahme identifiziert: 


Nahmobilitätsrichtlinie (Hessen Mobil): Kommunale Radwege (=Förderquote 70 % einschl. Förderung der Planungsleistungen): Ausbau der Radwege in Echzell. Nicht nur auf dem Areal der LGS.


KfW zu dem Förderprogramm 444: (natürlicher Klimaschutz in den Kommunen) (=Förderquote 20 %): Entsiegelung des Schottergartens um die Horlofftalhalle. 


Sonderinvestitionsprogramm Sportland Hessen: Dringende, notwendige Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Sportstättenversorgung für den Breiten- und Spitzensport: Renovierung des Sportplatzes.


Förderprogramm „Lebendige Zentren“: Erneuerung „Neue Ortsmitte“ – zwischen Rathaus und Museum, sowie Alte Apotheke und weitere Punkte.

"Zahlen zur LGS 2027"

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Eine LGS ist keine "Blümchenschau", sondern eine Veranstaltung mit vielfältigen Angeboten. Die LGS wird 165 Tage dauern. Da Echzell mit dem Zukunftspark eines der 4 Großprojekte stellt, werden auf diesem Areal überregionale Veranstaltungen stattfinden und Kulturangebote geschaffen. Fällt der Park weg, fallen auch diese Angebote weg.

Zur Durchführung berechnet die LGS gGmbH von den Kommunen 70€ pro Einwohner. Damit werden die Veranstaltungen, Marketing, Sicherheit, sowie sanitäre und medizinische Versorgung finanziert. Diese Kosten von insgesamt 406.000€ muss die Gemeinde auf jeden Fall tragen, weil wir uns mit der Teilnahme verbindlich dazu verpflichtet haben. 

Ohne den Park wird Echzell aber nicht sonderlich von dieser Investition profitieren, denn dann wird Echzell kein Haupt-Anlaufpunkt für Besucher. Kein Imagegewinn, kein Umsatz für örtliches Gewerbe und vor allem keine nachhaltige Aufwertung von Infrastruktur und  Freizeitangeboten für junge und alte Einwohner.

"Was ist ein Bürgerentscheid?"

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Ein Bürgerentscheid kann auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbegehren) oder durch Beschluss einer Gemeindevertretung (Vertreterbegehren) durchgeführt werden.

Ein Bürgerbegehren muss von mindestens 10% der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit einer Unterschrift unterstützt und schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden.

Da dies erfolgt ist, können wir in einer amtlichen Wahl am 22. September mit "JA" oder "NEIN" darüber abstimmen: "Soll der von der Gemeindevertretung am 22.04.2024 beschlossene Zukunftspark in der Nähe der Horlofftalhalle umgesetzt werden?"

Fragen & Antworten

Wir verstehen die Bedenken. Erstmal stehen viele Fragen im Raum. Doch es gibt Antworten. Wir haben mit Florian Hermann von der gGmbH Landesgartenschau Oberhessen und mit Bürgermeister Wilfried Mogk gesprochen.